Apothekenreform verschoben: Was die Honorar-Umverteilung für Apotheken bedeutet
Die Apothekenreform (ApoRG) sollte ursprünglich zum 1. Januar 2025 eine Umverteilung der Apotheken-Vergütung bringen. Nun wurde dieser Schritt auf den 1. April 2025 verschoben. Was das für Apotheken bedeutet, zeigt sich vor allem beim Blick auf die geplanten Änderungen am Festhonorar.
Prozentualer Anteil sinkt zugunsten des Festhonorars
Wie Apotheke Adhoc berichtet, soll der prozentuale Anteil der Apotheken-Vergütung 2025 auf 2,5 Prozent und 2026 auf 2 Prozent sinken, während die dadurch freiwerdenden Mittel in ein Festhonorar fließen sollen (Apotheke Adhoc zur Honorar-Umverteilung).
Durch das Ende der Ampel-Koalition wurden wichtige Reformprozesse unterbrochen, sodass zentrale Vorhaben der Apothekenreform in der nächsten Legislaturperiode fortgesetzt werden müssen. Für Apotheken bedeutet das weiterhin Unsicherheit bei der Planung, da unklar bleibt, wann und in welcher Form die Umverteilung tatsächlich umgesetzt wird.
Auch für Apotheken in Berlin ist die Verzögerung spürbar: Solange die Reform nicht abgeschlossen ist, bleibt die wirtschaftliche Basis vieler Standorte angespannt, was sich langfristig auch auf digitale Angebote wie das E-Rezept in Berlin auswirken kann, da Apotheken in Umsetzung und Beratung investieren müssen. Kundinnen und Kunden sollten daher damit rechnen, dass sich Leistungen und Öffnungszeiten je nach wirtschaftlicher Lage der jeweiligen Apotheke unterscheiden können.
Einen Überblick über alle Apotheken findest du auf der Seite Apotheken in Berlin.
Zusammenfassung
Die Verschiebung der Apothekenreform zeigt, wie langwierig politische Prozesse in der Gesundheitspolitik sein können. Bis eine endgültige Lösung feststeht, hilft es, sich über aktuelle Angebote der eigenen Apotheke zu informieren – etwa über ApoGuru.





















